Textilkennzeichnung im Modemarkt

14th May 2010ecommerce, , , , , ,

Kürzlich durfte ich an einer Schulung zu dem deutschen Textilkennzeichnungsgesetz teilnehmen, durchgeführt bei Hansecontrol. Eine sehr interessante Schulung, die ich jedem Händler, Onlineshopbetreiber, Hersteller nur empfehlen kann.Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie viele Modeartikel falsch oder ungenügend gekennzeichnet sind.

Das Textilkennzeichnungsgesetz hat so seine Eigenarten, ist aber letztenendes durch ein paar einfache Regeln zu befolgen. Das Internet wäre ja nicht das Internet, wenn es nicht schon eine schlaue Person gab, die das Ganze Handling des Gesetzes schön zusammengefasst und beschrieben hat: Max-Lion Keller von it-recht-kanzlei.de

Ein Textilerzeugnis i.S.d. TextilKG liegt vor, wenn es durch Verarbeitung von textilen Rohstoffen neu entstanden ist und

  • mindestens 80 % des Gewichts (zum Gewicht gehören auch alle nichttextilen Materialien, wie etwa Leder, Metall, Kunststoffe  etc.) des Erzeugnisses aus textilem Rohstoff hergestellt ist oder
  • in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 TextilKG – mindestens 80 % des Gewichts eines Teil eines Erzeugnisses aus textilem Rohstoff hergestellt ist. Bei a) Bezugstoffen auf Möbeln, Möbelteilen und Schirmen, b) Teilen von Matratzen und Campingartikeln und c) der Wärmehaltung dienende Futterstoffe von Schuhen und Handschuhen stellt man demnach gerade nicht auf das Gesamtgewicht der Ware ab. Vielmehr ist vom Gewicht bestimmter Teile einer Ware auszugehen.

Besonders interessant sind ist die Liste der Fasern, bzw. deren korrekte Schreibweise in Absatz 1 des Gesetzes, zu finden hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg/BJNR002790969.html

1 Comment Comments Feed

  1. Tweets die Textilkennzeichnung im Modemarkt | Denis Eggert erwähnt -- Topsy.com (May 5, 2010, 11:51 am).

    [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Denis Eggert erwähnt. Denis Eggert sagte: Neuer Blogeintrag: Textilkennzeichnung im Modemarkt: http://bit.ly/aFFoEu via @addthis #ecommerce #textil #mode [...]

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